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   OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00   

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https://dejure.org/2004,23489
OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 D 52/00 (https://dejure.org/2004,23489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Rechtswidrigkeit eines Satzungsbeschlusses wegen Mitwirkung befangener Ratsmitglieder; Unbeachtlichkeit von Verfahrensmängeln

  • Judicialis

    SächsGemO § 4 Abs. 4; ; SächsGemO § 20

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitwirkung Befangener bei Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1989 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
    Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 52/00
    Als Inhalts- und Schrankenbestimmung des in seinem Geltungsbereich liegenden Grundeigentums (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, BRS 54 Nr. 38; Beschl. v. 6.1.1993, BRS 55 Nr. 26) hat der Bebauungsplan direkte Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Eigentümer dieser Grundstücke (vgl. dazu die Nachw. bei Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Losebl. Stand März 2003, § 10 RdNr. 79) und kann ihnen daher unmittelbare Vorteile oder Nachteile bringen.
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